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VISION ZERO- konkret schwere Unfälle verhindern – Tempo verringern
2024-02-01
In Kooperation mit der HSPV NRW hat die Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V. am 29. September 2023 am Studienort Duisburg den 21. Deutschen Verkehrsexpertentag ausgerichtet.
Tempo 50 innerorts, Tempo 100 auf Landstraßen, kein Tempolimit auf etwa 70 Prozent der deutschen Autobahnen: Geschwindigkeit ist die entscheidende Größe für die Entstehung von Unfällen mit Schwerverletzten und Getöteten.
Gemäß der Vision Zero soll kein Mensch im Straßenverkehr getötet oder schwer verletzt werden.
Wer das ernst nimmt, muss laut Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V. (VOD) unbedingt an folgenden Stellschrauben drehen: Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts, Tempo 80 auf Landstraßen und ein generelles Tempolimit auf Autobahnen. Die Senkung der Geschwindigkeiten würde die Wirksamkeit weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit deutlich steigern. Dies war der Tenor des unter der Schirmherrschaft von NRW-Innenminister Herbert Reul durchgeführten Kongresses.
Namhafte Referenten widmeten sich wesentlichen Maßnahmen zur Reduzierung oder Verhinderung von schweren Verkehrsunfällen: Ein komplexes System wie der Straßenverkehr muss resilient, also in der Lage sein, Fehler zu kompensieren. Dazu braucht es die notwendige Zeit, die bei hohen Geschwindigkeiten fehlt. Bereits eine Abnahme der durchschnittlichen Geschwindigkeit um fünf Prozent bewirkt eine Verringerung der Unfälle mit Getöteten um etwa 20 Prozent. Das gilt für alle Straßentypen innerorts und außerorts.
Knapp 60 Prozent der bei Verkehrsunfällen in Deutschland Getöteten kommen auf Landstraßen ums Leben. Eine Verbesserung der Verkehrssicherheit auf Landstraßen ist durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h erwartbar.
Auf entsprechend ausgebauten Straßen kann auch Tempo 100 zulässig sein. Um einen Überholdruck zu vermeiden, soll die Regelgeschwindigkeit für Pkw und Lkw gleichermaßen bei 80 km/h liegen.
Die von der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland vorgegebene Schutzpflicht des Staates muss im Verkehrssektor stärker zur Geltung kommen. Der Gesetzgeber hat dazu die Weichen zu stellen. Bund, Länder und Kommunen müssen den Stellenwert der Verkehrssicherheit erhöhen. Das Alkoholverbot am Steuer soll beispielsweise auf alle Kraftfahrerinnen und -fahrer erweitert und konsequent durchgesetzt werden.
In weiteren Referaten ging es etwa um Event Data Recorder (EDR) in Fahrzeugen, die bei schweren Unfällen mit Personenschaden uneingeschränkt zur Unfallanalyse ausgewertet werden sollen sowie um das Strafmaß, das bei Verstößen internationalen Standards angepasst werden soll und um Assistenzsysteme in Fahrzeugen, die Unfälle verhindern und Unfallbeteiligte schützen können.
Im Jahr 2021 wurde die Vision Zero in die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung aufgenommen. Am Tag des VOD-Expertentages hat der Bundesrat vorgeschlagen, im Straßenverkehrsgesetz (StVG) sei das Ziel zu berücksichtigen, „dass niemand durch Verkehrsunfälle sein Leben verlieren oder schwer verletzt werden soll (Vision Zero).“
Durch die Verankerung auf Gesetzesebene soll die besondere Bedeutung der Vision Zero hervorgehoben und zu einer Maxime in der behördlichen Praxis erhoben werden.
Den guten Absichten müssen jetzt Taten folgen, so die Forderung der VOD!
Tempo 50 innerorts, Tempo 100 auf Landstraßen, kein Tempolimit auf etwa 70 Prozent der deutschen Autobahnen: Geschwindigkeit ist die entscheidende Größe für die Entstehung von Unfällen mit Schwerverletzten und Getöteten.
Gemäß der Vision Zero soll kein Mensch im Straßenverkehr getötet oder schwer verletzt werden.
Wer das ernst nimmt, muss laut Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V. (VOD) unbedingt an folgenden Stellschrauben drehen: Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts, Tempo 80 auf Landstraßen und ein generelles Tempolimit auf Autobahnen. Die Senkung der Geschwindigkeiten würde die Wirksamkeit weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit deutlich steigern. Dies war der Tenor des unter der Schirmherrschaft von NRW-Innenminister Herbert Reul durchgeführten Kongresses.
Namhafte Referenten widmeten sich wesentlichen Maßnahmen zur Reduzierung oder Verhinderung von schweren Verkehrsunfällen: Ein komplexes System wie der Straßenverkehr muss resilient, also in der Lage sein, Fehler zu kompensieren. Dazu braucht es die notwendige Zeit, die bei hohen Geschwindigkeiten fehlt. Bereits eine Abnahme der durchschnittlichen Geschwindigkeit um fünf Prozent bewirkt eine Verringerung der Unfälle mit Getöteten um etwa 20 Prozent. Das gilt für alle Straßentypen innerorts und außerorts.
Knapp 60 Prozent der bei Verkehrsunfällen in Deutschland Getöteten kommen auf Landstraßen ums Leben. Eine Verbesserung der Verkehrssicherheit auf Landstraßen ist durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h erwartbar.
Auf entsprechend ausgebauten Straßen kann auch Tempo 100 zulässig sein. Um einen Überholdruck zu vermeiden, soll die Regelgeschwindigkeit für Pkw und Lkw gleichermaßen bei 80 km/h liegen.
Die von der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland vorgegebene Schutzpflicht des Staates muss im Verkehrssektor stärker zur Geltung kommen. Der Gesetzgeber hat dazu die Weichen zu stellen. Bund, Länder und Kommunen müssen den Stellenwert der Verkehrssicherheit erhöhen. Das Alkoholverbot am Steuer soll beispielsweise auf alle Kraftfahrerinnen und -fahrer erweitert und konsequent durchgesetzt werden.
In weiteren Referaten ging es etwa um Event Data Recorder (EDR) in Fahrzeugen, die bei schweren Unfällen mit Personenschaden uneingeschränkt zur Unfallanalyse ausgewertet werden sollen sowie um das Strafmaß, das bei Verstößen internationalen Standards angepasst werden soll und um Assistenzsysteme in Fahrzeugen, die Unfälle verhindern und Unfallbeteiligte schützen können.
Im Jahr 2021 wurde die Vision Zero in die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung aufgenommen. Am Tag des VOD-Expertentages hat der Bundesrat vorgeschlagen, im Straßenverkehrsgesetz (StVG) sei das Ziel zu berücksichtigen, „dass niemand durch Verkehrsunfälle sein Leben verlieren oder schwer verletzt werden soll (Vision Zero).“
Durch die Verankerung auf Gesetzesebene soll die besondere Bedeutung der Vision Zero hervorgehoben und zu einer Maxime in der behördlichen Praxis erhoben werden.
Den guten Absichten müssen jetzt Taten folgen, so die Forderung der VOD!