Aktuelles
Leipzig plant neue Fahrradstraßen
2024-03-09
Im Leipziger Stadtverkehr soll Radfahren eine größere Rolle spielen und sicherer werden. Deshalb setzt die Kommune verstärkt auch auf Fahrradstraßen.
Die erste Fahrradstraße bekam Leipzig vor 13 Jahren. Mittlerweile sind zu der auf dem Dittrichring in der Innenstadt zehn weitere Trassen hinzugekommen, auf denen Radfahrer absoluten Vorrang haben.
Leipzigs Fahrradstraßen-Netz soll in den kommenden Jahren um 71 Kilometer wachsen. So jedenfalls stellen sich die Mobilitätsplaner um Baubürgermeister Thomas Dienberg den Stadtverkehr der Zukunft vor, in dem das Auto eine deutlich geringere Rolle spielen wird als heute.
Demnach plant die Stadtverwaltung, in den kommenden Jahren 59 Straßenzüge ganz oder teilweise als Fahrradstraßen auszuweisen. Prognostizierte Kosten: sechs Millionen Euro. Die Trassen müssen neu beschildert und markiert werden. Außerdem arbeitet man im Rathaus derzeit auch an neuen Gestaltungsvorschriften, damit Fahrradstraßen künftig mehr im Stadtbild auffallen. Bislang werden sie nur durch das Verkehrszeichen „Fahrradstraße“ sowie durch Piktogramme auf der Fahrbahn anzeigt.
Entscheidend bei der künftigen Gestaltung sei der Schutz vor Dooring-Unfällen, heißt es in dem Radkonzept. Darunter versteht man Kollisionen, die geschehen, wenn sich von parkenden Fahrzeugen am Straßenrand plötzlich Türen öffnen und Radfahrer nicht mehr rechtzeitig ausweichen können. Einen besseren Schutz für Radfahrer sollen daher künftig Sicherheitstrennstreifen bieten.
Die Einrichtung neuer Fahrradstraßen ist in drei Stufen geplant.
Die erste Stufe, 13 Kilometer, sollen schon bis 2025 erfolgen und voraussichtlich 1,1 Millionen Euro kosten.
35 Kilometer sind bis zum Jahr 2030 vorgesehen (Stufe 2) und weitere 23 Kilometer nach 2030 (Stufe 3).
Allerdings:
Mit dem Radverkehrsentwicklungsplan, der jetzt in die parlamentarische Debatte geht und im Frühjahr beschlossen werden soll, legt der Stadtrat erst einmal nur Ziele fest. Er trifft damit keine Entscheidung über einzelne Maßnahmen.
Für deren Umsetzung sind danach noch weitere Stadtratsbeschlüsse notwendig, die dann auch die konkrete Finanzierung für die Einrichtung neuer Fahrradstraßen sicherstellen.
Diese Regeln gelten auf Fahrradstraßen
Auf Fahrradstraßen gelten besondere Vorschriften. Es handelt sich dabei um einen Sonderweg für Radfahrer und Nutzer von E-Rollern. Motorräder, Mopeds, Autos, Busse und Lkw dürfen diese Straßen nicht benutzen – es sei denn, das Befahren und Parken ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Das ist in Leipzig bislang der Fall.
Das Überqueren einer Fahrradstraße durch anderen Fahrzeugverkehr an einer Kreuzung zum Erreichen der weiterführenden Straße ist gestattet. Auf Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Er bestimmt das Tempo. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt. Jedoch müssen auch Radfahrer die rechte Straßenseite benutzen. Gehwege sind nur Fußgängern vorbehalten sowie radfahrenden Kindern unter acht Jahren. Es gelten darüber hinaus die allgemeinen Vorfahrtsregeln. Ist der Verkehr nicht durch Schilder oder Ampeln geregelt, so gilt auch auf Fahrradstraßen: rechts vor links.
Die erste Fahrradstraße bekam Leipzig vor 13 Jahren. Mittlerweile sind zu der auf dem Dittrichring in der Innenstadt zehn weitere Trassen hinzugekommen, auf denen Radfahrer absoluten Vorrang haben.
Leipzigs Fahrradstraßen-Netz soll in den kommenden Jahren um 71 Kilometer wachsen. So jedenfalls stellen sich die Mobilitätsplaner um Baubürgermeister Thomas Dienberg den Stadtverkehr der Zukunft vor, in dem das Auto eine deutlich geringere Rolle spielen wird als heute.
Demnach plant die Stadtverwaltung, in den kommenden Jahren 59 Straßenzüge ganz oder teilweise als Fahrradstraßen auszuweisen. Prognostizierte Kosten: sechs Millionen Euro. Die Trassen müssen neu beschildert und markiert werden. Außerdem arbeitet man im Rathaus derzeit auch an neuen Gestaltungsvorschriften, damit Fahrradstraßen künftig mehr im Stadtbild auffallen. Bislang werden sie nur durch das Verkehrszeichen „Fahrradstraße“ sowie durch Piktogramme auf der Fahrbahn anzeigt.
Entscheidend bei der künftigen Gestaltung sei der Schutz vor Dooring-Unfällen, heißt es in dem Radkonzept. Darunter versteht man Kollisionen, die geschehen, wenn sich von parkenden Fahrzeugen am Straßenrand plötzlich Türen öffnen und Radfahrer nicht mehr rechtzeitig ausweichen können. Einen besseren Schutz für Radfahrer sollen daher künftig Sicherheitstrennstreifen bieten.
Die Einrichtung neuer Fahrradstraßen ist in drei Stufen geplant.
Die erste Stufe, 13 Kilometer, sollen schon bis 2025 erfolgen und voraussichtlich 1,1 Millionen Euro kosten.
35 Kilometer sind bis zum Jahr 2030 vorgesehen (Stufe 2) und weitere 23 Kilometer nach 2030 (Stufe 3).
Allerdings:
Mit dem Radverkehrsentwicklungsplan, der jetzt in die parlamentarische Debatte geht und im Frühjahr beschlossen werden soll, legt der Stadtrat erst einmal nur Ziele fest. Er trifft damit keine Entscheidung über einzelne Maßnahmen.
Für deren Umsetzung sind danach noch weitere Stadtratsbeschlüsse notwendig, die dann auch die konkrete Finanzierung für die Einrichtung neuer Fahrradstraßen sicherstellen.
Diese Regeln gelten auf Fahrradstraßen
Auf Fahrradstraßen gelten besondere Vorschriften. Es handelt sich dabei um einen Sonderweg für Radfahrer und Nutzer von E-Rollern. Motorräder, Mopeds, Autos, Busse und Lkw dürfen diese Straßen nicht benutzen – es sei denn, das Befahren und Parken ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Das ist in Leipzig bislang der Fall.
Das Überqueren einer Fahrradstraße durch anderen Fahrzeugverkehr an einer Kreuzung zum Erreichen der weiterführenden Straße ist gestattet. Auf Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Er bestimmt das Tempo. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt. Jedoch müssen auch Radfahrer die rechte Straßenseite benutzen. Gehwege sind nur Fußgängern vorbehalten sowie radfahrenden Kindern unter acht Jahren. Es gelten darüber hinaus die allgemeinen Vorfahrtsregeln. Ist der Verkehr nicht durch Schilder oder Ampeln geregelt, so gilt auch auf Fahrradstraßen: rechts vor links.